Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausführung und Leistung
Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. Mit der Auftragserteilung akzeptieren Sie die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich kommen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbands Textilpflege Schweiz zur Anwendung (http://www.textilpflege.ch/html/de/verband/verband/geschaeftsbedingungen.html). Bei fehlendem oder unvollständig oder fehlerhaft ausgefülltem Auftragszettel ist die durch die von Wäsche-Alarm Tanner beauftragte Textilreinigung ausgezählte Stückzahl massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.


2. Verantwortlichkeit
Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. Die beauftragte Textilreinigung ist berechtigt, einen Auftrag mit Vorbehalt entgegenzunehmen. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen.


3. Rückgabe
Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung und Rückgabe des Abholbelegs. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird das Kleidungsstück im jeweiligen Zustand zurückgegeben.


4. Beanstandungen
Beanstandungen müssen unter Vorlage der Kassenquittung und des Original-Auftragszettels, umgehend, spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen, erfolgen. Beanstandungen werden sorgfältig geprüft und begründet, und das weitere Vorgehen (Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die paritätische Schadenerledigungsstelle) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben bemisst sich nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln. Ein Realersatz ist ausgeschlossen.


5. Nicht abgeholte Textilien
Nicht abgeholte Textilien werden durch die beauftragte Textilreinigung aufbewahrt. Erfolgt die Abholung nicht innert 6 Monaten ab Auftragserteilung, werden diese Textilien für wohltätige Zwecke gespendet.

 

Stand 01.01.2024